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Alt 26.10.2008   #1 (permalink)
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Ausrufezeichen Verpackungsverordnung, 5 Novelle ab 01.01.2009

Alle hier aufgeführten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt. Eine Gewähr für deren Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Recherche jedoch nicht übernommen werden. Diese Informationsseite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll kurz und präzise informieren und auf das Thema aufmerksam machen.
Wir betreiben KEINE Rechtsberatung und empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen, um Rechtssicherheit für Ihren Onlineshop zu erlangen.

Wir empfehlen ihnen jedoch trotzdem, sich bereits jetzt intensiv mit dem nachfolgendem Thema (5. Novelle der Verpackungsverordnung mit Gültigkeit ab 01.01.2009) zu befassen, um nicht durch Unwissenheit Opfer von Abmahnungen und Schadenersatzansprüchen zu werden.

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Nach der geänderten Verpackungsverordnung (VerpackV) müssen ab dem 1.1.2009 alle Versender, die Waren an private Endkunden und haushaltsähnliche Abnehmer (also in Teilen auch gewerbliche Kunden!!!) liefern, zwingend ihre Versandverpackungen über ein Duales System lizenzieren lassen.

Die meisten am Markt erhältlichen Verpackungsmittel enthalten keine Lizenzgebühren für ein Duales System. Das auf Kartonagen aufgedruckte RESY-Symbol dient der großgewerblichen Verwertung und reicht zur Entsorgung beim privaten Endverbraucher nicht aus.

Sie sind als Versender verpflichtet, sämtliche Verpackungen, die Sie an private Endverbraucher liefern, zu lizenzieren oder bereits lizenzierte Verpackungen zu verwenden.

In der VerpackV wird in § 6, Abs. 1 geregelt, dass Lizenznehmer und Entsorger Regressansprüche gegen Versender stellen können, die unlizenzierte Verpackungen an private Endverbraucher schicken.

Die VerpackV unterscheidet zwischen „privaten Endverbrauchern“ und „gewerblichen Endverbrauchern“. In § 3, Abs. 11 wird festgelegt, wer zu den privaten Endverbrauchern zählt:


„Private Endverbraucher sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.“



Weiterhin müssen Sie ab einer Jahresmenge von mehr als 80.000 kg Glas oder 50.000 kg Papier/Pappe/Karton oder 30.000 kg sonstigen Verpackungen (z.B. Folien) eine erklärung über sämtliche von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bei Ihrer IHK hinterlegen. Aber solche Mengen werden in Onlineshops wohl eher selten erreicht ...


Wie sollten Sie vorgehen:

1. Überprüfen Sie, ob Ihre Kunden den Kriterien für private Endverbraucher entsprechen und Sie somit Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen.
2. Überprüfen Sie, ob die von Ihnen verwendete Verpackung bereits lizensiert ist.
3. Sollte Punkt 1. ganz oder teilweise zutreffen und Ihre Verpackungen nicht lizensiert sein, dann wenden Sie sich vorzugsweise an Ihren Verpackungslieferanten und erfragen Sie die Möglichkeiten einer Lizensierung Ihrer Verpackungen. Die meisten Verpackungslieferanten haben bereits entsprechende Lizensierungsmodelle im Angebot.


Nicht Sie als Händler müssen sich ab 01.01.2009 registrieren, sondern Ihre Verpackungen müssen registriert sein! Übrigens ist der Aufdruck des "grüner Punkt" nicht erforderlich.

Interessant ist auch diese Änderung nach § 6 Absatz 1 Satz 4 der neuen VerpackV:
Zum Schutz gleicher Wettbewerbsbedingungen für die nach Satz 1 Verpflichteten und zum Ersatz ihrer Kosten können die Systeme nach Absatz 3 auch denjenigen Herstellern und Vertreibern, die sich an keinem System beteiligen, die Kosten für die Sammlung, Sortierung, Verwertung oder Beseitigung der von diesen Personen in Verkehr gebrachten und vom System entsorgten Verpackungen in Rechnung stellen,

d. h. Hersteller und Verwerter, die pflichtgemäß nur registrierte Verpackungen in den Verkehr bringen, können gegen Hersteller und Vertreiber, die unregistrierte Verpackungen verwenden, vorgehen. Sofern jemand eine unlizenzierte Verpackung in ein Rücknahmebehältnis wirft und jemand diese dort findet, können Lizenznehmer den Versender der Verpackung zukünftig die Kosten in Rechnung stellen, die dadurch entstanden sind, dass diese Firmen die nicht registrierten Verpackungen abholen und entsorgen mussten. Hier drohen Klagen, Abmahnwellen, Bußgelder und unberechenbare finanzielle Folgen!


Die Verpackungsverordnung können Sie hier downloaden.
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Alt 23.11.2008   #2 (permalink)
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Ich bringe das Thema nochmal hoch, weil es jetzt "ernst" wird, der 01. Januar ist nah und die Abmahner freuen sich schon auf neue Arbeit.

In diesem Zusammenhang: Es reicht nicht aus, dass der Karton, der zum Versand benutzt wird, entsprechend lizensiertist. Auch das sonstige Verpackungsmaterial (Füller, Klebeband etc.) muss lizensiert sein. Deshalb geht nach überwiegender Rechtsauffassung kein Weg daran vorbei, seine Verpackungen selbst zu lizensieren.

Hier nochmal ein Link zum Thema:
Internetrecht - neue-verpackungsverordnung-versandhandel

Wer nicht in eine neue Abmahnfalle laufen will, sollte sich spätestens jetzt intensiv mit dem Thema beschäftigen !!!
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Alt 25.11.2008   #3 (permalink)
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Im Shopbetreiber-Blog habe ich gerade einen Hinweis auf eine laufende Petition (Petition zur Änderung der Verpackungsverordnung) gefunden.

Diese läuft allerdings nur noch bis zum 26.11.2008.
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Alt 25.11.2008   #4 (permalink)
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Mittlerweile bereits über 2300 Mitzeichner. Ich habe auch mitgezeichnet, allerdings bezweifle ich, dass diese Petitionen etwas bringen. Aber vielleicht ja doch, und es kostet nichts auss etwas Zeit.

By the Way mal ne Frage in die Runde: Habt Ihr Euch schon für 2009 einem entsprechenden System angeschlossen?
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Alt 27.01.2009   #5 (permalink)
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Wir sind beim Grünen Punkte registriert. So wie ich verstanden habe müssen die Mengen an Verpackungen (die gekauften) am Ende des Jahres in KG angegeben werden. Danach wird dann ein gewisser Betrag fällig.

Oder handhabt ihr das anders????
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