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| Off-Topic Offenes Forum zum Gedankenaustausch |
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| rack::SPEED Support Registriert seit: 19.10.2008 Ort: Meerbusch
Beiträge: 920
Renommee-Modifikator: 10 ![]() |
Der Abmahnwahn geht in die nächste Runde. Aktuellen Informationen zu Folge können einfache Anfragen bzgl. eines Produktes und deren Verfügbarkeit, sowie eine Anfrage zur Platzierung eines Werbebanners zur Abmahnung führen: Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail |
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| rack::SPEED Kunde Registriert seit: 20.10.2008 Ort: Bremen
Beiträge: 249
Renommee-Modifikator: 4 ![]() |
Schon merkwürdig, womit sich unsere ranghöchsten Richter so rumschlagen müssen. Aber für diese Urteile muss es ja auch Kläger gegeben haben. Irgendwie kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Autohaus einen Aufkäufer verklagt, weil dieser ein Anfragefax ans Autohaus gefaxt hat ... Das mit dem Fussballverein ... naja, leuchtet mir auch nicht so ganz ein. Da kann ja nur der Verein geklagt haben. Warum macht man sowas? Uner überhaupt: Als Eigentümer eines Briefkastens werde ich ab sofort alle verklagen, die mir ungefragt Post zuschicken
__________________ ABUS Security-Tech Fachhändler "Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Art zu erläutern versteht." (George Bernard Shaw) |
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